Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Zusätzlich zum Beschluss 2137/17 werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt dem Burschenverein 1890 e.V. Büßleben,  für die bereits stattgefundene Kirmes, weitere finanzielle Mittel i.H.v. 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur musikalischen Umrahmung der Veranstaltung, für die Gebühren der GEMA, sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.