Sitzung: 20.11.2017 OR SCH/008/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2588/17
Beschluss
Entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira
e.V. für die bereits stattgefundene Kinderkirmes, 250,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und
Dekorationsmaterial, zum Kauf von Preise und Präsenten für die Kinder und für
die musikalische Umrahmung eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.