Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Schmira e.V. für die bereits stattgefundene Kinderkirmes, 250,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, zum Kauf von Preise und Präsenten für die Kinder und für die musikalische Umrahmung eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.