Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 18 a) und b) i. V. mit § 19 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister für die musikalische Darbietung der Kirmes 2016 finanzielle Mittel in Höhe von 7,40 Euro zur Verfügung gestellt. Auf Grund einer Nachforderung durch die GEMA, ist diese Nachzahlung im Rechnungsjahr 2017 zu begleichen ist.