Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 16 i.V.m. 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem  Kindergarten Riethspatzen finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung  gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Vorbereitung und Durchführung der Weihnachtsfeier  (Kulturelles Programm, Dekoration, Bastelmaterial, Speisen und Getränke)  eingesetzt werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.