Sitzung: 07.11.2017 OR RIE/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2440/17
Beschluss:
Entsprechend § 16 i.V.m. 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kindergarten Riethspatzen finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Vorbereitung und Durchführung der Weihnachtsfeier (Kulturelles Programm, Dekoration, Bastelmaterial, Speisen und Getränke) eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.