Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend  §  4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung  Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 6219,06 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Stotternheim (u.a. für den Erwerb von Stühlen und Tischen) zur Verfügung gestellt.