Sitzung: 15.11.2017 StR/007/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 2101/17
Beschluss:
01
Die Stadt Erfurt strebt als Schulträger
einen räumlichen Zusammenschluss der Grundschule 31 und der Gemeinschaftsschule
2 zum Schuljahr 2019/2020 an.
02
Für die Bestandsklassen der Grundschule 31
gilt eine Übergangslösung, die sicherstellt, dass die betroffenen Schülerinnen
und Schüler im ursprünglichen Konzept bis zum Ende ihrer Schulzeit beschult
werden.
03
Die Grundschule 31 kann für das Schuljahr
2018/19 letztmalig Anmeldungen entgegennehmen.
04
Die Aufhebung der strikten räumlichen
Trennung und die verstärkte Kooperation der Schulen sollen möglichst sofort
beginnen.