Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Stadt Erfurt strebt als Schulträger einen räumlichen Zusammenschluss der Grundschule 31 und der Gemeinschaftsschule 2 zum Schuljahr 2019/2020 an.

 

02

Für die Bestandsklassen der Grundschule 31 gilt eine Übergangslösung, die sicherstellt, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler im ursprünglichen Konzept bis zum Ende ihrer Schulzeit beschult werden.

 

03

Die Grundschule 31 kann für das Schuljahr 2018/19 letztmalig Anmeldungen entgegennehmen.

 

04

Die Aufhebung der strikten räumlichen Trennung und die verstärkte Kooperation der Schulen sollen möglichst sofort beginnen.