Sitzung: 25.10.2017 OR BUE/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2300/17
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten im Bürgerhaus Büßleben, finanzielle Mittel i.H.v. 967,20 EUR, zur Verfügung gestellt.