Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2) a i. V. m. § 18, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein zur Förderung des Feuerwehrgedankens Erfurt-Hochheim e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Mittel werden u. a. für Wichtelpakete für die Jugendfeuerwehr sowie zur Ausstattung und Gestaltung der Weihnachtsfeier zur Verfügung gestellt.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.