Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 16 i. V. m. § 18 b) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bürgerverein Initiative Wiesenhügel e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Mittel sollen für Honorare eines Gartenspezialisten eingesetzt werden, um interessierten Bürgern die Grundfertigkeiten rund um den Anbau, die Pflege und den Nutzen der Pflanzen und Sträucher des Bürgergartens zu vermitteln.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.