Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 19 e) Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister, oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Mittel werden u. a. für Spiel- und Bastelmaterial für den Kindergarten "Am Wiesenhügel" für den traditionellen Laternenumzug, sowie für Advents-Basteleien, zur Verfügung gestellt.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.