Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 19 a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister, oder einem von ihm Beauftragten, finanzielle Mittel in Höhe von 100,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Mittel werden u. a. für Spielzeug / Spielgeräte für die Kinder der Gemeinschaftsunterkunft zur Verfügung gestellt.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.