Sitzung: 01.11.2017 OR GOT/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2114/17
Beschluss
Entsprechend § 18(b), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Förderverein der Kirche „St.
Georg“ in Gottstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des
Eröffnungskonzertes für die renovierte Orgel, 100,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können entsprechend Antrag u.a. für die musikalische Umrahmung,
Dekorationsmaterial, Druckkosten der Flyer Blumen und Präsente eingesetzt
werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.