Sitzung: 02.11.2017 JHA/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2173/17
Beschluss
01
Für die laut Maßnahmepunkt I des Kinder- und Jugendförderplanes 2017
bis 2021 (DS 1972/16) geförderten Projekte, Einrichtungen und Angebote (außer
Jugendverbandsarbeit und schulbezogene Jugendsozialarbeit) gelten ab 01.01.2018
folgende Regelungen zur Förderung von Verwaltungs-, Sach- und Maßnahmekosten:
- Pro zu fördernder VbE (gemäß MNP I)
wird ein jährlicher pauschaler Zuschuss in folgender Höhe bezuschusst:
Jugendhäuser = 13.500 EUR;Â
außerschulische Jugendbildung = 5.850 EUR; Jugendsozialarbeit =
5.850 EUR.
- Ab dem 01.01.2019 erfolgt eine
jährliche Erhöhung der Bezuschussung um 2 % gegenüber dem Vorjahr,
aufgerundet auf 50 EUR.
- Diejenigen Angebote, deren
Bezuschussung gemäß den Regelungen Nr. 1 und 2 geringer ausfällt als die
Bezuschussung im Haushaltsjahr 2017, erhalten einen jährlichen Zuschuss in
Höhe der im HH-Jahr 2017 bewilligten Mittel.
- Für das Angebot "Aufbau /
Begleitung einer Beteiligungsstruktur" können während der
Projektphase bis 2021 weitere maßnahmebezogene Mittel auf Antrag
bereitgestellt werden.