Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkt soll als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – Gehbahninstandsetzung
 4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung –
Riethspatzen
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um den Punkt 4.1 – 4.2 Verwendung der Mittel nach § 16 und § 4 der Ortsteilverfassung – erweitert