Beschluss:
Die Ortsteilbürgermeisterin stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – Fahrbahninstandsetzung
4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Martini
4.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Kita 63
4.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Kita 62
4.5. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Jesus Projekt
4.6. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Schulförderverein GS
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.6 Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert