Sitzung: 15.08.2017 OR FRI/005/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1872/17
Beschluss:
Zusätzlich zum Beschluss 0755/17 werden dem Kulturverein
Frienstedt e.V. entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt
Erfurt, finanzielle Mittel in Höhe von
20,00 EUR für das bereits stattgefundene Kinderfest zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für
Herstellungskosten der Flyer sowie zum Kauf von Preisen, Speisen und Getränken
für die Kinder sowie Kosten für ein Rahmenprogramm und eine Hüpfburg eingesetzt werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.