Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0755/17 werden dem Kulturverein Frienstedt e.V. entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, finanzielle Mittel in Höhe von 20,00 EUR für das bereits stattgefundene Kinderfest zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für Herstellungskosten der Flyer sowie zum Kauf von Preisen, Speisen und Getränken für die Kinder sowie Kosten für ein Rahmenprogramm und eine Hüpfburg  eingesetzt werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.