Sitzung: 21.09.2017 BuV/007/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0917/17
Beschluss
1.Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen werden entsprechend
Ãœbersichtsplan (Anlage 1[1])
   dem öffentlichen Verkehr,
gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.
1.1.
Jakob-Bernhardi-Straße
1.2.
Hermann-Braband-Straße
1.3.
Max-Bromme-Straße
Teilbereich
  Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung als
    Gemeindestraßen.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.