Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

1.Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen werden entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1])

    dem öffentlichen Verkehr, gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.

1.1.  Jakob-Bernhardi-Straße

1.2.  Hermann-Braband-Straße

1.3.  Max-Bromme-Straße Teilbereich

   Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als

     Gemeindestraßen.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 3 bei.