Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: keine, Enthaltungen: keine

1. Der FSV Kühnhausen e.V. erhält gem. §17 Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung) 300,00 EUR zur Anschaffung von Trainingsmaterialien, Trainings- und Wettkampfkleidung sowie die Absicherung des Spielbetriebes (Schiedsrichterkosten).

2. Bereits getätigte Ausgaben werden bei der Abrechnung anerkannt.