Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan FRI649 "Kindertagesstätte Frienstedt", beschlossen am 04.07.2013 (Beschluss Nr. 0234/13), wird wie folgt geändert:

Der Beschlusspunkt 03

"Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß   § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet."

wird aufgehoben.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan FRI649 "Kindertagesstätte Frienstedt" wird im Vollverfahren gemäß  § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2  Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

02

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes FRI649 "Kindertagesstätte Frienstedt" in seiner Fassung vom 03.07.2017 (Anlage 2 ) und die Begründung (Anlage 3 ) werden gebilligt.

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 13 a – c beigefügt.)