Sitzung: 06.09.2017 StR/005/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1292/17
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan FRI649 "Kindertagesstätte
Frienstedt", beschlossen am 04.07.2013 (Beschluss Nr. 0234/13), wird wie
folgt geändert:
Der Beschlusspunkt 03
"Der
vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung
gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Auf die frühzeitige
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird
gemäß  § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13
Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB verzichtet."
wird aufgehoben.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan FRI649
"Kindertagesstätte Frienstedt" wird im Vollverfahren gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
02
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes FRI649
"Kindertagesstätte Frienstedt" in seiner Fassung vom 03.07.2017
(Anlage 2 ) und die Begründung (Anlage 3 ) werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 13 a – c beigefügt.)