Sitzung: 06.09.2017 StR/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1264/17
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 22.06.2017 für das Vorhaben
"Erweiterung des Katholischen Krankenhauses 'St. Johann Nepomuk'
Erfurt" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen
zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für das Vorhabengebiet zwischen der Straßen Am Buchenberg, der Haarbergstraße
und der Straßenbahntrasse soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs.
1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan MEL704 "Erweiterung des
Katholischen Krankenhauses 'St. Johann Nepomuk' Erfurt" aufgestellt
werden.
Der Geltungsbereich wird entsprechend den
zeichnerischen Festsetzungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
gemäß Anlage 2 begrenzt.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
werden folgende Planungsziele angestrebt:
-Â Â Â Â Â Â Â Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für den Neubau einer Psychiatrie mit 120 Betten
-Â Â Â Â Â Â Â Umsetzung des Siegerentwurfs des durch
den Vorhabenträger durchgeführten VOF-Verhandlungsverfahrens zur Objektplanung
"Neubau Psychiatrie"
-       Sicherung einer öffentlich nutzbaren
Wegeverbindung zwischen der Straßenbahnhaltestelle "Katholisches
Krankenhaus" und der Ortslage Windischholzhausen
-       Herstellung einer Grünvernetzung zwischen
dem Klinikpark des Katholischen Krankenhauses und dem Waldgebiet
"Willrodaer Forst"
03
Von der frühzeitigen Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird auf Grund
des Beschlusses 1579/09 vom 28.10.2009 zum Bebauungsplan MEL598
"Erweiterung des Katholischen Krankenhauses ´St. Johann Nepomuk´
Erfurt" gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB abgesehen.
04
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes MEL704 "Erweiterung des Katholischen Krankenhauses 'St.
Johann Nepomuk' Erfurt" in seiner Fassung vom 28.07.2017 (Anlage 2) mit
dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 28.07.2017 (Anlage 4) und die
Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
05
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach §
3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
06
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
(redakt.
Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 12 a –
d beigefügt.)