Sitzung: 06.09.2017 StR/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1263/17
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 0077/16 vom
27.04.2016 geändert und entsprechend dem überarbeiteten Wettbewerbsentwurf
(Vorentwurf) gemäß Anlage 2 begrenzt.
02
Der überarbeitete Wettbewerbsentwurf des 1.
Preisträgers aus dem baulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb
mit Aufgabenteil Städtebau in seiner Fassung vom 27.06.2017 (Anlage 2) sowie
der Erläuterungsbericht (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes LOV688 "Quartier Lingel am Steigerwald" gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
LOV688 "Quartier Lingel am Steigerwald" und dessen Begründung
durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1
BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 11 a – c beigefügt.)