Beschluss:

 

01
Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss Nr. 0077/16 vom 27.04.2016 geändert und entsprechend dem überarbeiteten Wettbewerbsentwurf (Vorentwurf) gemäß Anlage 2 begrenzt.

 

02

Der überarbeitete Wettbewerbsentwurf des 1. Preisträgers aus dem baulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit Aufgabenteil Städtebau in seiner Fassung vom 27.06.2017 (Anlage 2) sowie der Erläuterungsbericht (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes LOV688 "Quartier Lingel am Steigerwald" gebilligt.

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes LOV688 "Quartier Lingel am Steigerwald" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

04

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 11 a – c beigefügt.)