Sitzung: 06.09.2017 StR/005/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0
Vorlage: 1248/17
Beschluss:
01
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 5) wird gebilligt.
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV680 "Wohnen am Walkstrom" in
seiner Fassung vom 21.07.2017 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan vom 21.07.2017 (Anlage 3) und die Begründung vom 21.07.2017
(Anlage 4) werden gebilligt.
Das Verfahren wird im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im
beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3
Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10
Abs. 4 BauGB abgesehen
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV680 "Wohnen am Walkstrom", der
Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung sind nach § 13a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
04
Gemäß § 13a
Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt
05
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu
prüfen, ob in dem Bebauungsplan BVR 680 "Wohnen am Walkstrom" eine
Belegungsbindung in Höhe von 20 % für sozialen Wohnungsbau gemäß § 9 Abs. 1 Nr.
7 und 8 BauGB möglich ist.
Das Ergebnis der Überprüfung ist in die
weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes aufzunehmen.
Mit dem Investor sind entsprechende
Gespräche und Verhandlungen zu führen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 10 a – e beigefügt.)