Beschluss:

 

01
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 5) wird gebilligt.

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV680 "Wohnen am Walkstrom" in seiner Fassung vom 21.07.2017 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 21.07.2017 (Anlage 3) und die Begründung vom 21.07.2017 (Anlage 4) werden gebilligt.

 

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV680 "Wohnen am Walkstrom", der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung sind nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

04

 Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt

 

05

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob in dem Bebauungsplan BVR 680 "Wohnen am Walkstrom" eine Belegungsbindung in Höhe von 20 % für sozialen Wohnungsbau gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 7 und 8 BauGB möglich ist.

Das Ergebnis der Überprüfung ist in die weitere Bearbeitung des Bebauungsplanes aufzunehmen.

Mit dem Investor sind entsprechende Gespräche und Verhandlungen zu führen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 10 a – e beigefügt.)