Sitzung: 06.09.2017 StR/005/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0862/17
Beschluss:
01
Die Abwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen.
Das Abwägungsergebnis mit Begründung
(Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
i.V.m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2
Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), wird der Bebauungsplan
der Innenentwicklung, gemäß § 13a BauGB, BIN651 "An der Weinsteige
nördlicher Teilbereich" – 1. Änderung, bestehend aus der Planzeichnung
(Anlage 2, M 1:1000) mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 23.08.2017, als Satzung beschlossen.
03
Die Flächennutzungsplan-Berichtigung Nr. 12
Bereich Bindersleben Bebauungsplan BIN651 „An der Weinsteige – nördlicher
Teilbereich“ – 1. Änderung (Anlage 6) wird gebilligt.
Die 12. Berichtigung des
Flächennutzungsplanes ist gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zusammen mit dem Bebauungsplan
BIN651 „An der Weinsteige – nördlicher Teilbereich“ – 1. Änderung in der durch
die Anpassung an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich neu bekannt zu
machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan während der Dienststunden eingesehen
werden kann und über den Inhalt Auskunft gegeben wird.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 8 a – d beigefügt.)