Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 8, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes ALT614 "Am Hügel" (Anlage 2) gegenüber dem Beschluss Nr. 1511/12 vom  13.02.2014  geändert.

 

02

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

03

Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes ALT614 „Am Hügel“ (Anlage 2) in seiner Fassung vom 04.04.2017 und dessen Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – d beigefügt.)