Sitzung: 06.09.2017 StR/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 8, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 0391/17
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des 2. Entwurfs des Bebauungsplanes ALT614 "Am
Hügel" (Anlage 2) gegenüber dem Beschluss Nr. 1511/12 vom  13.02.2014Â
geändert.
02
Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt. Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der 2. Entwurf des Bebauungsplanes ALT614
„Am Hügel“ (Anlage 2) in seiner Fassung vom 04.04.2017 und dessen Begründung
(Anlage 3) werden gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die
Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr.
2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – d beigefügt.)