Sitzung: 16.08.2017 OR STO/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1651/17
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Schützenverein Stotternheim 1994 e.V. – u.a. für die Beschaffung von Sportgeräten, finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.