Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 b der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Thüringer Landfrauenverband e.V., Ortsgruppe Stotternheim, zur Deckung der Vorbereitungs-  und Durchführungskosten  des bereits stattgefundenen Sommerfestes der Landfrauen und Senioren, finanzielle Mittel in Höhe von 200,00 Euro zur Verfügung gestellt. Mit den beantragten Mitteln sollen u.a. Speisen, Getränke, musikalische und kulturelle Beiträge finanziert werden. Für den Verwendungsnachweis werden bereits getätigte Ausgaben anerkannt.