Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 Abs. 1 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung), werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in der Ortsteilverwaltung 60,00 EUR für die Anschaffung eines großes Bilderrahmens (Materialkosten) zur Verfügung gestellt.