Sitzung: 09.08.2017 OR BEP/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1558/17
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 Abs. 1 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt (Ortsteilverfassung), werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in der Ortsteilverwaltung 60,00 EUR für die Anschaffung eines großes Bilderrahmens (Materialkosten) zur Verfügung gestellt.