Sitzung: 16.08.2017 OR MAR/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1112/17
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein
St. Gotthardt Kirche Erfurt-Marbach e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 200,00
EUR zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der
Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt
werden.