Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Ergänzend zum gleichlautenden  BS 0998/ 17 vom 10.05.2017 werden dem Tiefbau- und Verkehrsamt entsprechend § 4 i.V.m. § 13 Ortsteilverfassung, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt die derzeit zur Verfügung stehenden finanzielle Mittel in Höhe von 2.214,80  EUR für Sanierungen / Instandsetzungen (Reparatur Oberfläche / Belag) der innerörtlichen Gehbahnen zur Verfügung gestellt.