Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: keine, Enthaltungen: keine

Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der  Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten zur Erfüllung/Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben weitere finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.