Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2) a i. V. mit § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein des Evangelischen Kinderhauses am Drosselberg e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 453,00 Euro für die traditionelle Adventsveranstaltung zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese finanziellen Mittel werden für ein kleines Nostalgiekarussell verwendet.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.