Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 16 i. V. mit § 17 (a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein des Evangelischen Kinderhauses am Drosselberg e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Der Förderverein beabsichtigt, den Kindern im Kinderhaus ein Theaterstück aufführen zu lassen.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.