Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

1.      Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, eine Vorlage zu erstellen, um den in der Anlage 1 befindlichen Entwurf der neuen einheitlichen Entgeltordnung dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

2.      Für die Entscheidungsvorlage sind folgende Termine zur Auslegung und Vorberatung zu berücksichtigen:

-        bis 29.09.17: öffentliche Auslegung und Beteiligung der Elternbeiräte

-        24.10. – Sitzung Unterausschuss Entgeltordnung: Vorberatung und Abwägung der eingegangen Stellungnahmen

-        03.11. – Sitzung Jugendhilfeausschuss: Vorberatung

-        15.11. – Sitzung Stadtrat: Beratung und Beschlussfassung

-        01.01. – geplantes Inkrafttreten

3.      In der Entscheidungsvorlage sind weiterhin folgende Beschlusspunkte aufzunehmen:

a.      Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschließt die in der Anlage 1 befindliche "Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ mit dem Ziel, in allen Betreuungsverhältnissen sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte zu ermöglichen.

b.      Diese Entgeltordnung soll für alle Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche Berechnungsgrundlage für Elternentgelte schaffen. Der Stadtrat appelliert an die Freien Träger der Kindertageseinrichtungen, diese Entgeltordnung in gleicher Weise anzuwenden.

 

c.       Die Stadtverwaltung wird beauftragt, zu der Entgeltordnung eine Erläuterung für Eltern zu erstellen, die die Anwendung erklärt und die Berechnungen für Eltern, Kita-Leitungen und freie Träger nachvollziehbar darstellt. Die Entgeltordnung und Erläuterungen sind den Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und auf dem Portal der Stadtverwaltung zu veröffentlichen.

 

d.      Für die beschlossene Entgeltordnung ist eine Revision vorzunehmen. Folgende Regelungen sind dabei zu berücksichtigen:

                                                              i.      Die Revision liegt in Verantwortung des Jugendhilfeausschusses. Dieser beauftragt mit der Ãœberprüfung ein geeignetes Gremium, in dem der Stadtelternbeirat, das Jugendamt, die Kämmerei, die im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie Vertreter der Freien Träger und der AG nach §78 SGB VIII für den Bereich Kindertagesstätten stimmberechtigte Mitglieder sind. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2019 vorzulegen.

                                                           ii.      Die Prüfung beinhaltet insbesondere:

1.      Eine Einschätzung zur Umsetzung der einheitlichen Entgeltordnung, die für alle Betreuungsverhältnisse sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte ermöglicht, um eine Beitragsgerechtigkeit in Erfurt herzustellen

2.      Die Höhe der unter Absatz 2.7 aufgeführten pauschalen Absetzungstatbestände ist auf Angemessenheit hin zu prüfen. Dabei sind insbesondere mögliche Gesetzesänderungen im Rahmen der Thüringer Hortkostenbeteiligungsordnung (ThürHortkBVO) zu berücksichtigen.

3.      Die Freibeträge in Ziffer 2.8 der Entgeltordnung sind auf die Angemessenheit bzgl. der zum Zeitpunkt der Revision aktuell gültigen Regelsätze in Anlehnung an §90 SGB VIII zu prüfen.

4.      Die derzeitige Differenzierung des Kitabeitrages nach Altersgruppen gem. Abs. 3.1. KitaEO ist, nach Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG), erneut auf Vereinheitlichung der Altersstruktur bzw. auf eine mehrstufigere, aufwandsorientiertere Differenzierung  zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.