Sitzung: 17.08.2017 JHA/005/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1389/17
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss
beschließt:
1. Die Verwaltung des Jugendamtes wird
beauftragt, eine Vorlage zu erstellen, um den in der Anlage 1 befindlichen
Entwurf der neuen einheitlichen Entgeltordnung dem Stadtrat zur Entscheidung
vorzulegen.
2. Für die Entscheidungsvorlage sind
folgende Termine zur Auslegung und Vorberatung zu berücksichtigen:
-
bis
29.09.17: öffentliche Auslegung und Beteiligung der Elternbeiräte
-
24.10.
– Sitzung Unterausschuss Entgeltordnung: Vorberatung und Abwägung der
eingegangen Stellungnahmen
-
03.11.
– Sitzung Jugendhilfeausschuss: Vorberatung
-
15.11.
– Sitzung Stadtrat: Beratung und Beschlussfassung
-
01.01.
– geplantes Inkrafttreten
3. In der Entscheidungsvorlage sind
weiterhin folgende Beschlusspunkte aufzunehmen:
a. Der Stadtrat der Landeshauptstadt
Erfurt beschließt die in der Anlage 1 befindliche "Entgeltordnung der
Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten und
Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege“ mit
dem Ziel, in allen Betreuungsverhältnissen sozial gerechte, faire und
nachvollziehbare Entgelte zu ermöglichen.
b. Diese Entgeltordnung soll für alle
Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche Berechnungsgrundlage für
Elternentgelte schaffen. Der Stadtrat appelliert an die Freien Träger der
Kindertageseinrichtungen, diese Entgeltordnung in gleicher Weise anzuwenden.
c. Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
zu der Entgeltordnung eine Erläuterung für Eltern zu erstellen, die die
Anwendung erklärt und die Berechnungen für Eltern, Kita-Leitungen und freie Träger
nachvollziehbar darstellt. Die Entgeltordnung und Erläuterungen sind den
Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und auf dem Portal der Stadtverwaltung
zu veröffentlichen.
d. Für die beschlossene Entgeltordnung
ist eine Revision vorzunehmen. Folgende Regelungen sind dabei zu
berücksichtigen:
i.
Die
Revision liegt in Verantwortung des Jugendhilfeausschusses. Dieser beauftragt
mit der Überprüfung ein geeignetes Gremium, in dem der Stadtelternbeirat, das
Jugendamt, die Kämmerei, die im Stadtrat vertretenen Fraktionen sowie Vertreter
der Freien Träger und der AG nach §78 SGB VIII für den Bereich
Kindertagesstätten stimmberechtigte Mitglieder sind. Das Ergebnis der Prüfung
ist dem Stadtrat bis zum III. Quartal 2019 vorzulegen.
ii.
Die
Prüfung beinhaltet insbesondere:
1. Eine Einschätzung zur Umsetzung der
einheitlichen Entgeltordnung, die für alle Betreuungsverhältnisse sozial
gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte ermöglicht, um eine
Beitragsgerechtigkeit in Erfurt herzustellen
2. Die Höhe der unter Absatz 2.7
aufgeführten pauschalen Absetzungstatbestände ist auf Angemessenheit hin zu
prüfen. Dabei sind insbesondere mögliche Gesetzesänderungen im Rahmen der
Thüringer Hortkostenbeteiligungsordnung (ThürHortkBVO) zu berücksichtigen.
3. Die Freibeträge in Ziffer 2.8 der
Entgeltordnung sind auf die Angemessenheit bzgl. der zum Zeitpunkt der Revision
aktuell gültigen Regelsätze in Anlehnung an §90 SGB VIII zu prüfen.
4. Die derzeitige Differenzierung des Kitabeitrages nach Altersgruppen gem. Abs. 3.1. KitaEO ist, nach Inkrafttreten des neuen Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG), erneut auf Vereinheitlichung der Altersstruktur bzw. auf eine mehrstufigere, aufwandsorientiertere Differenzierung zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.