Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung.
Folgende Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – AWO Straßenfest
Herbstbasteleien
4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – CJD
4.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – MitMenschen Projekt
4.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – MitMenschen Weihnachten
4.5. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – AWO Weihnachten
4.6. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Repräsentation
4.7. Verwendung der Mittel innerhalb des DeckungsringsÂ
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Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.7 Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert