Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1.Die Verlängerung der Straße  Petersberg wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem Öffentlichen Verkehr  gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz  (ThürStrG), gewidmet.

Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei.