Sitzung: 20.07.2017 BuV/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2604/16
Beschluss
1.Die Verlängerung der StraßeÂ
Petersberg wird entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem Öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.
Der Ãœbersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung der Straße erfolgt entsprechend ihrer
Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.