Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der überarbeitete Wettbewerbsentwurf des 2. Preisträgers aus dem städtebaulich-architektonischen Realisierungswettbewerb "SMART LIVING – Urbanes Wohnen am nördlichen Juri-Gagarin-Ring" in seiner Fassung vom 23.03.2017 (Anlage 2a und 2b) sowie die Erläuterungen(Anlage 2c) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT681 gebilligt.

 

02

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT681"Am Johannesufer" durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)