Sitzung: 15.06.2017 StR/004-1/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0590/17
Beschluss:
01
Der überarbeitete Wettbewerbsentwurf des 2.
Preisträgers aus dem städtebaulich-architektonischen Realisierungswettbewerb
"SMART LIVING – Urbanes Wohnen am nördlichen Juri-Gagarin-Ring" in
seiner Fassung vom 23.03.2017 (Anlage 2a und 2b) sowie die Erläuterungen(Anlage
2c) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT681
gebilligt.
02
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
ALT681"Am Johannesufer" durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 3 a – c beigefügt.)