Sitzung: 15.06.2017 StR/004-1/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0575/17
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BRV493 "Brühl-Süd",
beschlossen am 11.09.2013, Beschluss Nr. 0843/13 wird hinsichtlich des
Geltungsbereiches entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des
Bebauungsplans (Anlage 2) geändert und als Bebauungsplan BRV493 Brühl-Süd, Teil
A" fortgeführt.Â
02
Die
Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes
BRV493 "Brühl-Süd, Teil A" in seiner Fassung vom 11.05.2017 (Anlage
2) und die Begründung vom 11.05.2017 (Anlage 3) werden gebilligt.
Der Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im
beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem
Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB,
welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der
zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.Â
04
Der Entwurf des Bebauungsplanes
und die Begründung werden nach
§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2
Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt.
05
Gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.)