Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

01
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BRV493 "Brühl-Süd", beschlossen am 11.09.2013, Beschluss Nr. 0843/13 wird hinsichtlich des Geltungsbereiches entsprechend der zeichnerischen Festsetzung im Entwurf des Bebauungsplans (Anlage 2) geändert und als Bebauungsplan BRV493 Brühl-Süd, Teil A" fortgeführt. 

 

 

02

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes BRV493 "Brühl-Süd, Teil A" in seiner Fassung vom 11.05.2017 (Anlage 2) und die Begründung vom 11.05.2017 (Anlage 3) werden gebilligt.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. 

 

 

04

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung  werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

05

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.)