Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Bürgervereinigung Luisenstraße e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 186,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Ausgaben (Ersatzteilbeschaffung für vorhandenes Zelt) eingesetzt werden.