Sitzung: 15.06.2017 OR SAL/004.1/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1180/17
Beschluss:
1.
Entsprechend
§ 4 i.V.m § 9, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für die
Anschaffung/ Aufstellung eines Spielgerätes auf dem Spielplatz Salomonsborn,
finanzielle Mittel in Höhe von 1642,79 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Verfügung gestellten Mittel aus der HH-Stelle 02010.61220 in den Vermögenshaushalt des Fachamtes zu übertragen bzw. einen entsprechenden Antrag für die Übertragung beim zuständigen Fachamt zu stellen, damit diese zweckgebunden zur Anschaffung des Spielgerätes eingesetzt werden können.