Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.       Entsprechend § 4 i.V.m § 9, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für die Anschaffung/ Aufstellung eines Spielgerätes auf dem Spielplatz Salomonsborn, finanzielle Mittel in Höhe von 1642,79 EUR zur Verfügung gestellt.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Verfügung gestellten Mittel aus der HH-Stelle 02010.61220 in den Vermögenshaushalt des Fachamtes zu übertragen bzw. einen entsprechenden Antrag für die Ãœbertragung beim zuständigen Fachamt zu stellen, damit diese zweckgebunden zur Anschaffung des Spielgerätes eingesetzt werden können.