Sitzung: 11.05.2017 StR/003-1/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0363/17
Beschluss:
01
Dem Antrag auf Einleitung eines
Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 08.02.2017 für das Vorhaben
"Wohnanlage Zittauer Terrassen" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB
nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll
eingeleitet werden.
02
Für den Bereich zwischen Mühlgraben und
Zittauer Straße (Gemarkung GisperslebenÂ
Kiliani, Flur 7, Flurstücke 155/2 und 171/15) soll gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1
Satz 1Â BauGB der vorhabenbezogene
Bebauungsplan GIS697 "Wohnanlage Zittauer Terrassen" aufgestellt
werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des
Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Nachnutzung
einer Brachfläche für Wohnungsbau sowie für Frei- und Grünflächen
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnanlage im
Geschosswohnungsbau
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Sicherung
der Erschließung
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Entwicklung
und Sicherung eines adäquaten gestalteten Freiraumanteils unter
Berücksichtigung der Ergebnisse des BUGA-Wettbewerbes
-          Bewältigung
möglicher Konflikte hinsichtlich Immissions- und Artenschutz und Festsetzung
von Umweltschutzmaßnahmen
-          Berücksichtigung
des Hochwasserschutzes
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Sicherung
gestalterischer Grundprinzipien für Hauptgebäude und Freiräume
-Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Entwicklung
und Sicherung einer West-Ost-Durchwegung des Plangebietes mit Anschluss an die
öffentlichen Grünflächen des Gerabandes
- Im weiteren
Verfahren sind die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates zu berücksichtigen.
03
Der Vorhaben- und Erschließungsplan GIS697
"Wohnanlage Zittauer Terrassen" in seiner Fassung vom 16.02.2017
(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden als Vorentwurf gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung
des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIS697 "Wohnanlage
Zittauer Terrassen" und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche
durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 9 a- c beigefügt.)