Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 08.02.2017 für das Vorhaben "Wohnanlage Zittauer Terrassen" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.

 

 

02

Für den Bereich zwischen Mühlgraben und Zittauer Straße (Gemarkung Gispersleben  Kiliani, Flur 7, Flurstücke 155/2 und 171/15) soll gemäß  § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1  BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan GIS697 "Wohnanlage Zittauer Terrassen" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-           Nachnutzung einer Brachfläche für Wohnungsbau sowie für Frei- und Grünflächen

-           Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Wohnanlage im Geschosswohnungsbau

-           Sicherung der Erschließung

-           Entwicklung und Sicherung eines adäquaten gestalteten Freiraumanteils unter Berücksichtigung der Ergebnisse des BUGA-Wettbewerbes

-           Bewältigung möglicher Konflikte hinsichtlich Immissions- und Artenschutz und Festsetzung von Umweltschutzmaßnahmen

-           Berücksichtigung des Hochwasserschutzes

-           Sicherung gestalterischer Grundprinzipien für Hauptgebäude und Freiräume

-           Entwicklung und Sicherung einer West-Ost-Durchwegung des Plangebietes mit Anschluss an die öffentlichen Grünflächen des Gerabandes

 

- Im weiteren Verfahren sind die Empfehlungen des Gestaltungsbeirates zu berücksichtigen.

 

 

03

Der Vorhaben- und Erschließungsplan GIS697 "Wohnanlage Zittauer Terrassen" in seiner Fassung vom 16.02.2017 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden als Vorentwurf gebilligt.

 

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes GIS697 "Wohnanlage Zittauer Terrassen" und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9 a- c beigefügt.)