Beschluss:

 

01

Für den Bereich zwischen Singerstraße, Hermann-Brill-Straße und der südwestlich angrenzenden vorhandenen Wohnbebauung soll gemäß § 2 Abs.1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan HER693 "Wohngebiet Singerstraße/Hermann-Brill-Straße" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich wird wie in Anlage 1 dargestellt begrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planziele angestrebt:

·         Städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung des im Rahmen des  Stadtumbaus freigelegten Areals,

·         Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine dem Standort und dem Nachfragepotential angemessenen Wohnbebauung sowie Berücksichtigung einer Fläche für Gemeinbedarf,

·         Ergänzung des vorhandenen Geschosswohnungsbaubestandes durch eine zukunftsfähige innovative Neubebauung,

·         Sicherung der Wohn- und Aufenthaltsqualität für die bestehende angrenzende sowie für die geplante Wohnbebauung, 

·         Sicherung der internen Erschließung und Anbindung des Quartiers an das örtliche Erschließungsnetz.

 

 

02

Die dem Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes HER693 zu Grunde liegende informelle, städtebauliche Machbarkeitsstudie in ihren darstellbaren Varianten (Anlagen 3-6) wird als Vorentwurf zum Bebauungsplan gebilligt.

 

 

03

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

 

04

Die Umlegung gemäß § 46 BauGB wird angeordnet.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 6 a – e beigefügt.)