Beschluss:

 

01

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  ALT640 "Wohnen an der Georgsgasse" in seiner Fassung vom 09.03.2017  (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4.1.) werden gebilligt.

 

 

02

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Begründung  werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – c beigefügt.)