Sitzung: 11.05.2017 StR/003-1/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 2661/16
Beschluss:
01
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT640 "Wohnen an der
Georgsgasse" in seiner Fassung vom 09.03.2017 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 4.1.)
werden gebilligt.
02
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2
Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 4 a – c beigefügt.)