Beschluss:

 

01

Der Stadtrat beschließt die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zur rückwirkenden Inkraftsetzung der "Satzung der Stadt Erfurt über die Teilaufhebung der Satzung „Sanierungsgebiet Altstadt“ im Teilbereich "Anger" (TAS001) -  1. Teilaufhebungssatzung" (Drucksachen-Nr. 2062/14).

 

02

Die städtebauliche Sanierung in dem in Anlage 2 dargestellten Teilbereich „Anger“ ist erfolgreich durchgeführt worden. Die Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Altstadt (EFM 101) vom 15. Juni 1992, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt am 24.06.1992, wird daher in diesem Teilbereich gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgehoben.

 

03

Die als Anlage 1 beigefügte „Satzung über die Teilaufhebung der Sanierungssatzung Altstadt im Teilbereich „Anger““ (TAS 001) einschließlich der Anlage 2 - Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs - wird vom Stadtrat beschlossen. 

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – b beigefügt.)