Sitzung: 11.05.2017 StR/003-1/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2502/16
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Durchführung
eines ergänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB zur rückwirkenden
Inkraftsetzung der "Satzung der Stadt Erfurt über die Teilaufhebung der
Satzung „Sanierungsgebiet Altstadt“ im Teilbereich "Anger" (TAS001)
-Â 1. Teilaufhebungssatzung"
(Drucksachen-Nr. 2062/14).
02
Die städtebauliche Sanierung in dem in
Anlage 2 dargestellten Teilbereich „Anger“ ist erfolgreich durchgeführt worden.
Die Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Altstadt (EFM 101) vom
15. Juni 1992, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt am
24.06.1992, wird daher in diesem Teilbereich gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
BauGB aufgehoben.
03
Die als Anlage 1 beigefügte „Satzung über
die Teilaufhebung der Sanierungssatzung Altstadt im Teilbereich „Anger““ (TAS
001) einschließlich der Anlage 2 - Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs
- wird vom Stadtrat beschlossen.Â
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – b beigefügt.)