Beschluss

 

Die Variante 2 – Schrägbogen (Anlage 4)[1] der Vorplanung wird als Grundlage für die weitere Planung und spätere Ausschreibung der Bauleistung bestätigt.

 

 

 



[1]Die Anlage 4 der Drucksache liegt der Niederschrift als Anlage 1 bei