Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V., für die Bereitstellung von Strom und Wasser, sowie zur Entsorgung des Abwassers zum Brunnenfest, 30,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Zur Abrechnung sind die entsprechenden Originalbelege der Versorgungsunternehmen, für den Abrechnungszeitraum der Veranstaltung, vorzulegen.