Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Es wird ein zeitweiliger Unterausschuss „Hilfen zur Erziehung“ eingesetzt. Der Unterausschuss besteht aus 10 stimmberechtigten sowie 3 beratenden Mitgliedern nach SGB VIII bei folgender Zusammensetzung:

 

a)      fünf Mitglieder aus den Reihen der durch den Stadtrat gewählten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 6 Pkt. 2a der Satzung des Jugendamtes,

b)     drei Mitglieder aus den Reihen der durch die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe benannten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 6 Pkt. 2b der Satzung des Jugendamtes,

c)      zwei Mitglieder aus der Verwaltung des Jugendamtes sowie

d)     je ein beratendes Mitglied auf Vorschlag der AG „Ambulante flexible Hilfen zur Erziehung“, „Stationäre Hilfen zur Erziehung“ sowie "Beratungsstellen" der Stadt Erfurt (nach § 78 SGB VIII)

 

02

Der Unterausschuss wird mit der Erarbeitung eines neuen Maßnahmeplanes „Hilfen zur Erziehung“ für die Stadt Erfurt beauftragt. Der neue Maßnahmeplan soll bis zum Ende des zweiten Quartals 2018 fertiggestellt sein.

 

03

Der Jugendhilfeausschuss bestellt namentlich folgende Mitglieder sowie deren Stellvertretung: (siehe Anlage 1 Mitglieder des Unterausschusses Hilfen zur Erziehung)