Sitzung: 04.05.2017 JHA/004/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0788/17
Beschluss
01
Es wird ein zeitweiliger Unterausschuss „Hilfen zur Erziehung“
eingesetzt. Der Unterausschuss besteht aus 10 stimmberechtigten sowie 3
beratenden Mitgliedern nach SGB VIII bei folgender Zusammensetzung:
a)
fünf Mitglieder aus den Reihen der durch den
Stadtrat gewählten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses nach § 6 Pkt. 2a der Satzung des Jugendamtes,
b) drei Mitglieder aus den Reihen der durch die anerkannten Träger der
freien Jugendhilfe benannten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses nach § 6 Pkt. 2b der Satzung des Jugendamtes,
c) zwei Mitglieder aus der Verwaltung des Jugendamtes sowie
d) je ein beratendes Mitglied auf Vorschlag der AG „Ambulante flexible
Hilfen zur Erziehung“, „Stationäre Hilfen zur Erziehung“ sowie
"Beratungsstellen" der Stadt Erfurt (nach § 78 SGB VIII)
02
Der
Unterausschuss wird mit der Erarbeitung eines neuen Maßnahmeplanes „Hilfen zur
Erziehung“ für die Stadt Erfurt beauftragt. Der neue Maßnahmeplan soll bis zum
Ende des zweiten Quartals 2018 fertiggestellt sein.
03
Der Jugendhilfeausschuss
bestellt namentlich folgende Mitglieder sowie deren Stellvertretung: (siehe
Anlage 1 Mitglieder des Unterausschusses Hilfen zur Erziehung)