Beschluss:

Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkte sollen als Nachträge zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:

 

4.1. Verwendung der Mittel nach § 4 der Ortsteilverfassung – Gehwegsanierung

4.2 Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung –MitMenschen e.V.

 

Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.

Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte  4.1 und 4.2 – Verwendung der Mittel nach §§ 4, 16 der Ortsteilverfassung – erweitert