Sitzung: 23.03.2017 OR SAL/003/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0646/17
Beschluss:
Entsprechend §18 (b), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Kirmesgesellschaft Salomonsborn
e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers 100,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Aufwendungen des Notstromaggregats, Toilettenwagen sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.