Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden der Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Osterfeuers 100,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. für die Aufwendungen des Notstromaggregats, Toilettenwagen sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Gebühren eingesetzt werden.