Sitzung: 14.03.2017 OR ROH/003/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0566/17
     Beschluss
- Entsprechend § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin für die Durchführung eines Kabarettabends finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.
- Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.