Sitzung: 09.03.2017 StR/002-1/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0211/17
Beschluss[1]:
01
Die Schulartänderung der GS 12 und der RS
10 in eine Gemeinschaftsschule wird zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Für die
Zeit bis zum Abschluss der erforderlichen Baumaßnahmen ist bis Mai ein von den
Schulkonferenzen der GS 12 und der RS 10 zu bestätigendes Übergangskonzept zu
erarbeiten, bei dem der zu erwartende Raumbedarf abgedeckt wird.
02
Vorbehaltlich des Abschlusses der
Baumaßnahmen sowie des Einvernehmens des TMBJS nach § 13 Abs. 3 Satz 1
ThürSchulG wird das vorgelegte "Konzept zur Entwicklung der Thüringer
Gemeinschaftsschule Erfurt-Hochheim, Wartburgstraße 71, 99094 Erfurt"
gemäß Anlage 1, i. V. m. einer erst dann verwirklichbaren 3-Zügigkeit für die
Klassenstufen 1-12, beschlossen.
03
Der Ausbau des Schulstandortes Hochheim
wird beschlossen und die finanziellen Mittel einschließlich der erforderlichen
Fördermittel für den Ausbau des Schulstandortes Hochheim sind in das
Investitionsprogramm im Haushalt aufzunehmen. Im Haushaltsjahr 2018 sind
Planungskosten i. H. v. 50.000 Euro im Doppelhaushalt 2017/2018 einzuplanen.
04
Der gemeinsame Schulbezirk RS 8 und RS 10
wird, vorbehaltlich der Bestätigung der Schulartänderung gemäß Beschlusspunkt
01, zum Schuljahr 2017/18 aufgelöst. Die RS 8 erhält dementsprechend zum
Schuljahr 2017/18 wieder ihren ursprünglichen eigenen Schulbezirk gemäß Anlage
7.
05
Der Schulbezirk GS 12 wird, vorbehaltlich
der Bestätigung der Schulartänderung gemäß Beschlusspunkt 01, zum Schuljahr
2017/18 aufgelöst.
06
Für die Adressen im Gebiet des ehemaligen
Schulbezirkes der GS 12 wird gemäß § 119 Abs. 1 Satz 2 ThürSchulO die neue
Gemeinschaftsschule Hochheim für die Anmeldungen im Primarbereich vorgesehen.
07
Der Stadtrat beschließt gemäß der
Beschlusspunkte 01 bis 05 den Maßnahmenkomplex 2 im Schulnetzplan der
Landeshauptstadt Erfurt 2014/15 bis 2018/19 (StR-Beschluss zur DS 2183/13;
geändert durch StR-Beschluss zur DS 1592/15) neuzufassen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – b beigefügt.)
[1] redakt. Anmerkung: Gemäß Beschluss ist im Beschlusspunkt 04 die korrekte Anlage 8 aufgeführt. In der Drucksache wurde fälschlicherweise die Anlage 7 benannt.