Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss[1]:

 

01

Die Schulartänderung der GS 12 und der RS 10 in eine Gemeinschaftsschule wird zum Schuljahr 2017/18 beschlossen. Für die Zeit bis zum Abschluss der erforderlichen Baumaßnahmen ist bis Mai ein von den Schulkonferenzen der GS 12 und der RS 10 zu bestätigendes Übergangskonzept zu erarbeiten, bei dem der zu erwartende Raumbedarf abgedeckt wird.

 

02

Vorbehaltlich des Abschlusses der Baumaßnahmen sowie des Einvernehmens des TMBJS nach § 13 Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG wird das vorgelegte "Konzept zur Entwicklung der Thüringer Gemeinschaftsschule Erfurt-Hochheim, Wartburgstraße 71, 99094 Erfurt" gemäß Anlage 1, i. V. m. einer erst dann verwirklichbaren 3-Zügigkeit für die Klassenstufen 1-12, beschlossen.

 

03

Der Ausbau des Schulstandortes Hochheim wird beschlossen und die finanziellen Mittel einschließlich der erforderlichen Fördermittel für den Ausbau des Schulstandortes Hochheim sind in das Investitionsprogramm im Haushalt aufzunehmen. Im Haushaltsjahr 2018 sind Planungskosten i. H. v. 50.000 Euro im Doppelhaushalt 2017/2018 einzuplanen.

 

04

Der gemeinsame Schulbezirk RS 8 und RS 10 wird, vorbehaltlich der Bestätigung der Schulartänderung gemäß Beschlusspunkt 01, zum Schuljahr 2017/18 aufgelöst. Die RS 8 erhält dementsprechend zum Schuljahr 2017/18 wieder ihren ursprünglichen eigenen Schulbezirk gemäß Anlage 7.

 

05

Der Schulbezirk GS 12 wird, vorbehaltlich der Bestätigung der Schulartänderung gemäß Beschlusspunkt 01, zum Schuljahr 2017/18 aufgelöst.

 

06

Für die Adressen im Gebiet des ehemaligen Schulbezirkes der GS 12 wird gemäß § 119 Abs. 1 Satz 2 ThürSchulO die neue Gemeinschaftsschule Hochheim für die Anmeldungen im Primarbereich vorgesehen.

 

07

Der Stadtrat beschließt gemäß der Beschlusspunkte 01 bis 05 den Maßnahmenkomplex 2 im Schulnetzplan der Landeshauptstadt Erfurt 2014/15 bis 2018/19 (StR-Beschluss zur DS 2183/13; geändert durch StR-Beschluss zur DS 1592/15) neuzufassen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 1 a – b beigefügt.)

 

 

 



[1] redakt. Anmerkung: Gemäß Beschluss ist im Beschlusspunkt 04 die korrekte Anlage 8 aufgeführt. In der Drucksache wurde fälschlicherweise die Anlage 7 benannt.